Selbst- bzw. Eigenüberwachung

Durch Umstellung der Stammdaten auf eAbwasser ist in EÜVOAonline folgendes zu beachten!!

1. In EÜVOAonline kommunal werden in der Druckausgabe folgende Daten nicht mehr dargestellt: Kennnr. der Kläranlage, Ausbaugröße!!

 

Aktuelles / Wichtige Informationen

Zum Download als pdf: NEWSLETTER Juli 2024

1. Erfassung Pges - Betriebsmittelwert

Wie im Newsletter November 2023 sowie im Schreiben des MKUEM vom 29.11.2023 beschrieben sollen mit den Daten zum Pges – Betriebsmittelwert Stand 2023 die Einhaltung der Pges-Mindestzielwerte für alle "Anlagen mit Mindestzielwerten" ausgewertet werden. Die Erfassung der Daten soll dabei ausschließlich über eAbwasser erfolgen.

Die Erfassung des Pges - Betriebsmittelwertes über eAbwasser kann ab jetzt über eAbwasser wie folgt durchgeführt werden:

Wichtig 1: Die Selbstüberwachungsauflagen sind noch nicht vollständig in eAbwasser enthalten. Daher bitte nur die Messwerte zum Pges – Betriebsmittelwert in eAbwasser entsprechend der Anlage übermitteln.

Wichtig 2: Bei einigen Anlagen wurden die über die EXCEL-Uploadvorlage hochgeladenen Messwerte zum Pges-Betriebsmittelwert (zu Funktionsprüfungszwecken) schon hochgeladen. D.h. hier sind keine weiteren Arbeiten mehr durchzuführen! Diese Anlagen haben in eAbwasser den Status „Abgeschlossen“.

Wichtig 3: Wurde in 2022 und 2023 eine P-Fraktionierung durchgeführt, dies bitte mit Nr + Name der Anlage + Jahr an eabwasser(at)lfu.rlp.de schicken. Die Werte zur P-Fraktionierung werden dann über uns in eAbwasser integriert.

  • Es ist vorgesehen, eine Migration der Daten aus "Eigenüberwachung online" in eAbwasser durchzuführen. Dies soll im Laufe der Jahres umgesetzt werden
  • Weiterhin wird geprüft, inweit eine Reduzierung des Umfangs der Datenübermittlung möglich ist

Die Informationen zu den Themen

  • Stand der Datenabfrage zur Dosierstrategie
  • Untersuchungen der Verbindungssammler sowie der Ortskanäle
  • Allgemeine Hinweise

finden sie im Newsletter Juli 2024 Betreiber!

Die Erfassung des Pges - Betriebsmittelwertes über eAbwasser verzögert sich leider auf Ende Juni 2024. Wenn die Erweiterung in eAbwasser enthalten ist werden sie dann mit der entsprechenden Vorgehensweise per e-mail informiert.

Wichtig!!: Bisher haben nur ca. 50 % der betroffenen Betreiber an der Datenabfrage zum aktuellen Stand der Mess-Steuer-Regeltechnik zur P-Fällung sowie zu den abwassertechnischen Planungen der "Anlagen mit Mindestzielwerten und Einzelprüfung" teilgenommen. Bitte dies dringend entsprechend der Bedienungshilfen unter https://wasserportal.rlp-umwelt.de/fachverfahren/abwasseranlagenverwaltung, Bedienungshilfen Allgemeines und Stammdatenverwaltung Anlage 1a und Anlage 1e durchführen.

Zum Download als pdf: Newsletter sowie das Anschreiben des MKUEM

1. Pges – Betriebsmittelwert

Mit Schreiben des MKUEM vom 10.01.2019 (https://wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/1300/) wurden die betroffenen Abwasserbeseitigungspflichtigen über die neuen Pges–Mindestzielwerte informiert, die für Kläranlagen nach Tabelle 1 in den sogenannten Pressure 1 - Wasserkörpern (WK P1) gelten. Diese Anlagen sind unter Download unter "Anlagen mit Mindestanforderungen" mit den uns bekannten abwassertechnischen Planungen aufgeführt.

Tabelle 1: Pges – Mindestzielwerte

Für Belebungsanlagen bis 500 Einwohner Ausbaugröße, Teichkläranlagen, Pflanzenkläranlagen oder sonstige Klärverfahren und bei Tropfkörperanlagen bis 1.000 Einwohner wurden keine Mindestzielwerte festgesetzt. Bei diesen Anlagen ist eine kritische Kosten / Nutzen - Betrachtung aller abwassertechnischen Maßnahmen zur Pges – Optimierung durchzuführen. Diese Anlagen sind unter Download unter "Anlagen mit Einzelprüfung" mit den uns bekannten abwassertechnischen Planungen aufgeführt.

Mit den Daten zum Pges – Betriebsmittelwert Stand 2023 soll die Einhaltung der Pges-Mindestzielwerte für alle "Anlagen mit Mindestzielwerten" ausgewertet werden. Zusätzlich soll eine Datenabfrage zum aktuellen Stand der Mess-Steuer-Regeltechnik zur P-Fällung sowie zu den abwassertechnischen Planungen der "Anlagen mit Mindestzielwerten und Einzelprüfung" durchgeführt werden.

WICHTIG: Die Erfassung des Pges-Betriebsmittelwertes erfolgt für 2023 nicht über die „ExcelUploadvorlage...xltx / Tabellenblatt „Pges_Betriebsmittelwert“ sondern entkoppelt vom SÜVOA – Bericht in eAbwasser. D.h. Sie müssen das Tabellenblatt „Pges_Betriebsmittelwert“ nicht ausfüllen und übermitteln aber die folgenden Daten vorhalten. Der AFS muss nicht mehr erfasst werden!

Tabelle 2: Datenfelder Pges-Betriebsmittelwert

Wie die Erfassung des Pges-Betriebsmittelwertes und die Datenabfrage in eAbwasser durchzuführen ist erfahren Sie rechtzeitig per e-mail und hier. Die Durchführung der Datenabfrage wurde im Februar 2024 gestartet, die Erfassung des Betriebsmittelwertes ist ab Mai 2024 vorgesehen.

Es ist erforderlich, dass von allen "Anlagen mit Mindeszielwerten" der Pges-Betriebsmittelwert übermittelt wird. Ausnahme: Wenn abwassertechnische Planungen (Anschluss, Umbau, Neubau, Installation MST etc.) kurz- oder mittelfristig (bis 2027) umgesetzt sind. Dann sind diese Planungsmaßnahmen im Zuge der Datenabfrage in eAbwasser anzugeben bzw. zu aktualiseren.

2. SÜVOA Anlage 6; Untersuchungen der Verbindungssammler sowie der Ortskanäle

Wie im Newsletter 2022 beschrieben entfällt zukünftig die bisherige ortsgemeinde- bzw. sammler_von_bis - bezogene Erfassung. Daher haben das MKUEM und das LfU entschieden, dass die Kanalzustandsdaten der Anlage 6 Verbindungssammler und Ortskanäle für die Erfassungsjahre 2023 nicht im Selbstüberwachungsbericht gemeldet werden müssen. Dies bitte bei der Bearbeitung beachten!

Das Jahr 2024 soll für die Umstellung aller Kanaldaten auf die neue Datenstruktur genutzt werden. Über die weitere Vorgehensweise werden Sie hier bzw. auch per e-mail unterrichtet.

Wichtige Informationen bitte beachten! Die Informationen erhalten sie auch hier als pdf.

1. SÜVOA Anlage 6; Untersuchungen der Verbindungssammler sowie der Ortskanäle

Die Novellierung der Selbstüberwachungsverordnung verzögert sich bis voraussichtlich Anfang 2024. Es ist vorgesehen, dass die Kanalzustandsdaten nur noch summarisch je Kanalbetreiber und Abwasserbehandlungsanlage, unterteilt nach

a) Lage in einem Wasserschutzgebiet
b) Art des beförderten Abwassers (Mischwasser bzw. Schmutzwasser)
c) Verbindungssammler oder Ortskanal

berichtet werden sollen.

Diese sogenannten Kanalnetze werden zukünftig im Modul "Stammdatenverwaltung" der Web-Anwendung Abwasseranlagen Rheinland – Pfalz (eAbwasser) verwaltet. Über das Modul "Selbstüberwachung" von eAbwasser soll ab voraussichtlich März 2025 dann die Übermittlung der Zustandsdaten der Kanalnetze erfolgen.

D.h. die bisherige ortsgemeinde bzw. sammler von bis - bezogene Erfassung entfällt zukünftig. Daher haben das MKUEM und das LfU entschieden, dass die Kanalzustandsdaten der Anlage 6 Verbindungssammler und Ortskanäle für die Erfassungsjahre 2022 und 2023 nicht im Selbstüberwachungsbericht gemeldet werden müssen. Dies bitte bei der Bearbeitung beachten!

Die Jahre 2023 und 2024 sollen für die Umstellung aller Kanaldaten auf die neue Datenstruktur genutzt werden. Über die weitere Vorgehensweise werden sie hier bzw. auch per e-mail unterrichtet. Daher bitten wir Sie, die Angaben in SÜVOA/EÜVOAonline zum Ansprechpartner auf deren Richtigkeit zu prüfen. Über die dort angegebene e-mail erfolgt dann die wichtige Kommunikation!

2. Landesweite Auswertung Pges – Pges Betriebsmittelwert

Mit den SÜVOA - Daten Stand 2022 sowie einer Datenabfrage in eAbwasser soll eine landesweite Auswertung durchgeführt werden mit dem Ziel

a) den aktuellen und geplanten Stand der Mess-Steuer-Regeltechnik zur P-Fällung bzw. weiterer abwassertechnischen Maßnahmen zu erhalten. Die uns aktuell bekannten Maßnahmen sind in der Anlage „KA_Pges-BMW.xlsx / Keine Messung Pges-BMW Maßnahme“ enthalten. Diese Abfrage wird für alle Anlagen in P1-Wasserkörpern Mitte 2023 über eAbwasser durchgeführt.

b) den aktuellen Stand bezüglich der Erreichung der Pges-Mindestzielwerte zu erhalten. Die Auswertung soll für Anlagen in P1- Wasserkörpern, mit einer Ausbaugröße > 499 EW sowie für Anlagen ohne geplante abwassertechnische Maßnahmen durchgeführt werden. Die betroffenen Anlagen für die Auswertung sind in der Anlage „KA_Pges-BMW.xlsx / Messung Pges-BMW“ enthalten.

Daher bitten wir alle Betreiber der Kläranlagen aus der Liste „KA_Pges-BMW.xlsx / Messung Pges-BMW“ uns den Pges-Betriebsmittelwert Stand 2022 entsprechend der „ExcelUploadvorlageV7.3.9.xltx / Tabellenblatt Pges_Betriebsmittelwert“ über EÜVOA online kommunal bzw. per e-mail (frank.angerbauer(at)lfu.rlp.de) mitzuteilen.

Falls es in 2022 zu einer Verringerung der Pges-Reinigungsleistung aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Fällmitteln gekommen ist, bitte dies in der Spalte „eingeschränkte P-Fällung“ mit „ja“ zur entsprechenden Einzelmessung dokumentieren.

Bitte bei der Erfassung noch Folgendes beachten: Dies erleichtert die Datenerfassung enorm.

  • Bitte die Daten entsprechend dem EXCEL-Tabellenblatt „ExcelUploadvorlageV7.3.9.xltx / Tabellenblatt „Pges_Betriebsmittelwert“ übermitteln, keine eigenen Tabellenblätter verwenden.
  • Vollständiges Datum im Format tt.mm.jjjj angeben. Bitte nicht nur z.B. 31.12. (ohne Jahr), oder nur den Monatsnamen.
  • Immer auch immer den Wetterschlüssel angeben.
  • Bitte nur Einzelwerte übermitteln, keine Mittelwerte
  •  Werden Messwerte der Pges-Onlinemessung verwendet, bitte unter der Probenahmeart „dMWonline“ eintragen. 

3. Projekt "Optimierung der Phosphorelimination mittels P-Fraktionierung bei kommunalen Kläranlagen – P-Opt“

Aktuell liegen uns von 33 Betreibern Daten zu den P-Fraktionen von insgesamt 62 Anlagen vor. Damit erhalten wir wichtige Basisinformationen für die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung der WRRL in Bezug auf die weitere Reduzierung der Pges – Einträge aus Kläranlagen.

Die Kenntnis der P-Fraktionen auf einer Kläranlage sind wichtige Informationen bei der Umsetzung von Pges-Optimierungsmaßnahmen. Es wird daher empfohlen, dies zumindest einmalig im Rahmen eines Sondermessprogrammes vom Betreiber durchzuführen. Die Ergebnisse können uns weiterhin freiwillig im Rahmen der Übermittlung der Selbstüberwachungsergebnisse mitgeteilt werden. Zur Durchführung stehen weiterhin in Eigenüberwachung online die Analyseanleitung,  ergänzende Hinweise zur Durchführung unter FAQ kommunal sowie zur Dokumentation die ExcelUploadvorlageV7.3.9.xltx bereit.

4. Zusätzliche Formblätter / JSM – Programm

Zur Ermittlung der JSM und des Fremdwasseranteils ist in der ExcelUploadvorlageV7.3.9.xltx die aktuellste Version enthalten.

Es wurden folgendes geändert bzw. angepasst:

  • Blatt "JSM Eingabe+TW" Zeile 64: Anzahl TW Tage wurde falsch berechnet, wenn die Tagesmengen entfernt wurden, die Wettersclüssel aber geblieben sind.
  • Bemerkungszelle B48 "JSM Fremdwasser" vergrößert und den Satz zur Erfassung des Trockenwetter CSB zur Plausibilitätskontrolle ergänzt.
  • Im Blatt "JSM Eingabe+TW" die Zeilen 66 und 68 eingefärbt zur besseren Erkennbarkeit beim Abgleich mit dem Onlinebericht.

Bitte versuchen Sie andere Browser wie Chrome oder Firefox. 

Wichtige Informationen bitte beachten! Die Informationen erhalten sie auch hier als pdf.

1. SÜVOA Anlage 6; Untersuchungen der Verbindungssammler sowie der Ortskanäle

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) bereitet zur Zeit eine Novellierung der Selbstüberwachungsverordnung vor. Darin ist vorgesehen, die bisherige ortsgemeinde- bzw. verbindungssammlerbezogene (Sammler von bis) Erfassung der Kanalzustandsdaten zusammen zu fassen. So sollen die Kanalzustandsdaten nur noch je Kanalbetreiber und Abwasserbehandlungsanlage insgesamt, unterteilt nach

a) Lage in einer Schutzzone
b) Art des beförderten Abwassers (Mischwasser bzw. Schmutzwasser)
c) Verbindungssammler und Ortskanal

berichtet werden.

Diese Kanalnetze sind die Grundlage der Berichterstattung der Kanalzustandsdaten für die Selbstüberwachungsberichte ab der Novellierung (voraussichtlich Ende 2022) und werden zukünftig in der Web-Anwendung Abwasseranlagen Rheinland – Pfalz (eAbwasser) verwaltet. Über eAbwasser findet ab voraussichtlich März 2023 auch die Übermittlung der Selbstüberwachungsergebnisse statt.

Ermittelt wurden die Kanalnetze aus den Ergebnissen der Kanalzustandsdaten aus den Selbstüberwachungsergebnissen von 2020. Dieser Grunddatensatz muss nun von den Betreibern in eAbwasser plausibilisiert bzw. wo nicht vorhanden, nacherfasst werden. Eine Inbetriebnahme von eAbwasser / Stammdatenverwaltung ist ca. Mitte 2022 vorgesehen. Über die Durchführung der Plausibilisierung werden Sie rechtzeitig per e-mail informiert.

Diese Plausibilisierung der Kanalnetzdaten bedeutet für die Betreiber einen zusätzlichen Aufwand. Daher haben das MKUEM und das LfU entschieden, dass die Kanalzustandsdaten der Anlage 6 Verbindungssammler und Ortskanäle für das Erfassungsjahr 2021 nicht im Selbstüberwachungsbericht gemeldet werden müssen. Dies bitte bei der Bearbeitung beachten!

Auch bitten wir Sie, die Angaben in SÜVOA/EÜVOAonline zum Ansprechpartner auf deren Richtigkeit zu prüfen. Über die dort angegebene e-mail erfolgt dann die wichtige Kommunikation!

2. Fortführung Erfassung Pges – Betriebsmittelwert

Von 365 Anlagen haben wir Daten zum Pges-Betriebsmittelwert mit Stand 2020 übermittelt bekommen. Vielen Dank dafür. Damit liegen uns von rd. 61 % der Kläranlagen, für die nach dem Schreiben des MUEEF vom 10.01.2019 Pges – Mindestzielwerte festgelegt wurden (Kläranlagen mit Zielwerten), Pges – Betriebsmittelwerte vor. Dies ist gegenüber 2019 eine weitere Steigerung. Ziel muss es sein, von allen Kläranlagen mit Zielwerten den Pges – Betriebsmittelwert jährlich zu erhalten. Damit kann auch die Dokumentation der Einhaltung des Pges-Betriebsmittelwertes gegenüber der SGD erfolgen. Wichtig sind die Informationen auch für wasserwirtschaftliche Fragestellungen wie z.B. das WRRL-Zielerreichungsgebot und der Einfluss der kommunalen Kläranlagen darauf.

Daher bitten wir alle Betreiber von Kläranlagen mit Zielwerten uns jährlich den Pges-Betriebsmittelwert entsprechend dem EXCEL-Tabellenblatt „Pges_Betriebsmittelwert“ über EÜVOA online kommunal mitzuteilen bis die neue Selbstüberwachungsverordnung in Kraft getreten ist. Unter FAQ kommunal werden Informationen zur Durchführung gegeben.

3. Projekt "Optimierung der Phosphorelimination mittels P-Fraktionierung bei kommunalen Kläranlagen – P-Opt“

Erstmal möchten wir uns bei den 22 Betreibern bedanken, die uns für das Projekt P-Opt Daten zu den P-Fraktionen von insgesamt 43 Anlagen zugesandt haben. Damit konnten wir für das Projekt P – Opt, welches im Schreiben des MUEEF vom 01.09.2020 dargestellt wurde, wichtige Basisinformationen erhalten. Die Ergebnisse werden im Projekt dargestellt und sind auch Grundlage für die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung der WRRL in Bezug auf die weitere Reduzierung der Pges – Einträge aus Kläranlagen.

Die Kenntnis der P-Fraktionen auf einer Kläranlage sind wichtige Informationen bei der Umsetzung von Pges-Optimierungsmaßnahmen. Es wird daher empfohlen, dies zumindest einmalig im Rahmen eines Sondermessprogrammes vom Betreiber durchzuführen. Die Ergebnisse können uns weiterhin freiwillig im Rahmen der Übermittlung der Selbstüberwachungsergebnisse mitgeteilt werden. Zur Durchführung stehen weiterhin in Eigenüberwachung online die Analyseanleitung,  ergänzende Hinweise zur Durchführung unter FAQ kommunal sowie zur Dokumentation die ExcelUploadvorlageV8_3_5_xls.xlsx bereit.

Allgemeines

Nach der Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (EÜVOA) sind Unternehmer einer Abwasserbehandlungsanlage verpflichtet, der zuständigen Wasserbehörde den Eigenüberwachungsbericht jährlich bis zum 10. März des folgenden Kalenderjahres vorzulegen.

Die Daten der Eigenüberwachungsberichte stellen eine wichtige Grundlage dar für z.B. die Berichtspflichten gegenüber der EU, z.B. Lagebericht zum Stand der Abwasserbeseitigung.

Um eine effektive Bearbeitung der Eigenüberwachungsberichte weiterhin zu gewährleisen, wird hier eine Kommunikationsplattform eingerichtet. Mit Hilfe der Plattform kann die Wasserbehörde schnell und für alle verfügbar Informationen zu Themen wie veröffentlichen.

Die Fragen und Antworten werden dann für die kommunalen Kläranlagen untenstehend in den FAQ kommunal und für die gewerblich-industriellen Kläranlagen im Menüpunkt FAQ industriell (zukünftig) übersichtlich dargestellt.

FAQ kommunal

Probenahme: Phosphorfraktionen in einer Probe können sich durch verschiedene physikalische, chemische und biologische Prozesse umwandeln, wobei der Gesamtphosphor gleich bleibt. Daher soll im Zu- und Ablauf  idealerweise die Probenahme als qualifizierte Stichprobe  korrespondierend durchgeführt werden. Werden abweichend davon die Proben nicht korrespondierend genommen, ist dies im Auswertebogen „P-Fraktionierung“ unter Allgemeine Daten / Probenahme mit „nicht korrespondierende Proben“ zu kennzeichnen. Im Ablauf kann gleichwertig die Probenahme als 2h-Mischprobe genommen werden. Dies ist im Auswertebogen „P-Fraktionierung“ unter Allgemeine Daten / Probenahme mit „Ablauf 2h-MP“ zu dokumentieren. In der 24h-MP können die physikalischen, chemischen und biologischen Umwandlungsprozesse aufgrund der längeren Probenahmedauer vermehrt stattfinden, die 24 h-MP wird daher im Ablauf nicht empfohlen. Im Zulauf kann, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, die Probenahme auch als 24 h-MP (da nur Gesamtphosphor analysiert wird) oder auch als 2 h-MP genommen werden. Dies ist im Auswertebogen „P-Fraktionierung“ unter Allgemeine Daten / Probenahme mit „Zulauf 24h-MP“ bzw. „Zulauf 2 h-MP“ zu dokumentieren.

Zweifach- oder Dreifachbestimmung: Es besteht die Möglichkeit, die Messungen als Zweifachbestimmung durchzuführen, wenn die Abweichung bei den zwei Messungen maximal 5 % beträgt. Bei einer größeren Abweichung ist eine Dreifachbestimmung durchzuführen.

Filtration mit Nutschen oder Spritzenvorsatzfilter: Solange ein Filter mit  o,45µm, der phosphatfrei ist, verwendet wird sind bei Methoden zulässig.

Oxidationsaufschluss: Entspricht den Einzelvorgängen Oxidation und Kochen. Mit unterschiedlicher Probenvorbereitung und Variation des Probenaufschlusses können unterschiedliche Phosphat‐Fraktionen mit dem gleichen Test selektiert und erfasst werden. Dabei wird Analytisch immer das ortho –Phosphat gemessen und in der Abwasseranalytik als PO4‐P ausgewertet.

FMd = Fällmittelbedarf/-verbrauch pro Tag

  • Das Tabellenblatt ist eine Vorlage und kann den Erfordernissen angepasst werden bzw. einer bestehenden EXCEL-Uploadvorlage angehängt werden.
  • Das Tabellenblatt bzw. die Mitteilung ist nur für den Parameter Pges  und im Ablauf auszufüllen.
  • Bitte korrespondierend zur Pges-Messung auch die abfiltrierbaren Stoffe (AFS) messen und im Formular dokumentieren. Wenn möglich eine korrespondierende AFS-Messung einmal pro Woche, minimal eine korrespondierende AFS-Messung pro Monat. Der AFS kann auch als Stichprobe genommen werden, um die Werte auch für die Dokumentation im Rahmen der Selbstüberwachung nutzen zu können. 
  • Wird im Ablauf der Nachklärung Gesamtphosphor online gemessen, bitte die Tagesfrachten aus der Onlinemessung mit der Probenahmeart "dMWonline" angeben (Tagesabfluss und Tagesmittelwert).
  • Wird im Ablauf der Tagesabfluss online gemessen, bitte die Tagesfracht aus dem Tagesabfluss und der gemessenen Pges-Konzentration errechnen.
  • Es sollen auch die Ergebnisse aus der Ermittlung der Pges-Reinigungsleistung (k24h-MP) angegeben werden.
  • Der über die Jahresfracht ermittelte Pges-Betriebsmittelwert kann, insbesondere bei kleinen Kläranlagen mit großen Abfluss – und Konzentrationsschwankungen im Zulauf- und Ablauf, deutlich vom Mittelwert der Pges-Konzentrationen abweichen.  Die Methodik der Ermittlung der Jahresfracht über Tagesfrachten liefert aber für eine Gewässerfrachtbilanzierung die plausibleren Ergebnisse.

Gesamter elektrischer Energieverbrauch

Betrachtet werden beim gesamten elektrischen Energieverbrauch von Kläranlagen: 
Alle Reinigungsstufen, die Klärschlammbehandlung auf der Kläranlage 
sowie Zulaufpumpwerke und auf dem Gelände der Kläranlage befindliche RÜBs und Regenwasser-/Hochwasserpumpwerke. Nicht betrachtet werden Pumpwerke o. ä.  außerhalb der Kläranlage, sowie der Fuhrpark etc..

Gesamter thermischer Energieverbrauch

Der gesamte thermische Energieverbrauch ist die auf der Kläranlage erzeugte und genutzte Wärmemenge (Abwärme) sowie die zugekaufte Fremdenergiemenge für Heizzwecke. Die eigenerzeugte Wärme wird in KWh angegeben. Wenn keine anlagenspezifischen Werte vorliegen kann für Klärgas näherungsweise ein Brennwert von 6,7 KWh / m3 angenommen werden. Hinzu kommen die KWh aus dem jährlichen Heizöl- (10 KWh/Liter) bzw. dem  Erdgasverbrauch (9,4 KWh/ m3, ggf. Flüssiggasverbrauch). Bei Kläranlagen mit Faulgasnutzung sollte dieser Fremdenergieanteil nahe null sein, da der weitaus überwiegende Teil durch Eigenproduktion  erzeugt wird. Bei Anlagen ohne Faulung ist er ebenfalls  niedrig (nur Gebäudeheizung etc.), rundet jedoch die Gesamtinformation ab. Theoretisch könnte die Eigenproduktion an thermischer Energie größer sein als der Verbrauch, dann würde sich beim thermischen Energieverbrauch eine Zahl mit negativem Vorzeichen ergeben.

Eigenerzeugung elektrisch

Hier ist die gesamte Jahresproduktion (Blockheizkraftwerk, Mikrogasturbine, Fotovoltaik etc.) an erzeugtem elektr. Strom auf dem Gelände der Kläranlage gemeint, sowohl selbstgenutzt als auch ins Netz des EVU eingespeist.

Eigenerzeugung thermisch

Falls bekannt ist hier ist die gesamte Wärmeerzeugung (aus BHKW,  Solarthermie, ggf. Abwärmenutzung z. B. aus Klärschlammverwertung etc.) auf der Kläranlage gemeint, die in irgendeiner Weise genutzt wird (Heizung für Faulschlamm, Rechenhaus, Betriebsgebäude einschl. Warmwasserbereitung, ggf. Klärschlammtrocknung).

In der Anwendung EÜVOA online kommunal steht immer die aktuelle Version der zusätzlichen Formblätter zum Download bereit. Hier können die bisherigen Versionen heruntergeladen werden. Zusätzlich werden die Änderungen kurz beschrieben.

In EÜVOA online wird bisher nur die EXCEL-Version 97-2003, Endung .xls unterstützt. Das Upload auch der Dateien ab der EXCEL-Version 2007, Endung xlsx ist in Vorbereitung.

Daher wird bisher nur die EXCEL-Version 97-2003 zum Download zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Formblätter / JSM - Programm

DatumBemerkung 
01.09.2020

Version 8.3.5 der zusätzlichen Formblätter. Es wurden das Tabellenblatt „P-Fraktionierung“ für die Übermittlung der Messwerte Tabellenblatt „ÜbersichtMessSteuerRegeltechnik“ für die Darstellung des aktuellen und ggfs. geplanten Standes der Mess-, Steuer- Regeltechnik der P-Fällung für das Projekt P-Opt ergänzt. Zur Ermittlung der JSM und des Fremdwasseranteils ist die die bisherige Version 7.3.5 enthalten.

Download (xlsx)
31.01.2020

Aktuelle Version 7.3.5 des Programmes zur Ermittlung der JSM und des Fremdwasseranteils. Änderungen:

  • Plausibilitätsprüfung mittels bedingter Formatierung der Wetterschlüssel und der Wassermengen m³/d. (Bedingt Excel 2007 oder neuer)
  • Anpassung freiwilligen Angaben hin zu Pflichtangaben im Blatt "JSM Eingabe+TW"
  • Ergänzung der Pflichtangaben im Blatt "JSM Eingabe+TW" um den Punkt "Unterer Messbereich des verwendeten Messsystems".
Download (xlsx)
Download (xlsx)
18.10.2018

Version 7.3 des Programmes zur Ermittlung der JSM und des Fremdwasseranteils. Änderungen:

  • Plausibilitätsprüfung mittels bedingter Formatierung der Wetterschlüssel und der Wassermengen m³/d. (Bedingt das neue Excel 2007)
  • Ergänzung der Angabe zum unteren Messbereich des verwendeten Messsystems.
  • Anpassung des Pflichtangaben im Blatt „JSM Eingabe+TW“
Download
21.06.2017Version 7.1 des Programmes zur Ermittlung der JSM und des FremdwasseranteilsDownload
06.02.2012Hier ist die Version 6.6 des Programmes zur Ermittlung der JSM und des Fremdwasseranteils enthalten. Gegenüber der Version 6.0 wurden Fehler beseitigt sowie die Erfassung der reinrassigen Trennsysteme verbessert.Download
18.10.2010Hier ist die Version 6.0 des Programmes zur Ermittlung der JSM und des Fremdwasseranteils enthalten. Gegenüber der Version 5.3 wurden kosmetische Änderungen gemacht und Softwareprobleme behoben. Auch wurden die Tabellenblätter "Anlage 6 Ortskanäle/ Verbindungssammler" gelöscht, da die Eingabe zukünftig nur noch über das Formblatt Anlage 6 durchgeführt werden soll.Download

 

Grundsätzliche Informationen zur Ermittlung der Jahressschmutzwassermenge und des Fremdwasseranfalls finden sie unter Pkt. 3.4.2 – 3.4.6 und 3.5 des Leitfadens

Hier kann ein Auszug aus Pkt.. 3.4 und Pkt. 3.5 heruntergeladen werden.

Dreiecksmethode

Als ein Verfahren zur Ermittlung des Fremdwasseranteils und der Jahresschmutzwassermenge ist auch die sogenannte „Dreiecksmethode“ in Rheinland-Pfalz anerkannt. Der Dreiecksmethode liegt die Vorstellung zugrunde, dass bei sich füllendem Kanalquerschnitt immer weniger Fremdwasser in die Kanalisation eindringen kann. Dieses Verfahren ist dann zielführend, wenn das Fremdwasser hauptsächlich über undichte Kanäle und nicht über Fehlanschlüsse bzw. Drainagen eindringt.

Das Verfahren wurde in das Programm zur Ermittlung des Fremdwasseranteil und der Jahresschmutzwassermenge integriert (ab Version 5.3) und kann in der aktuellen EXCEL-Datei der zusätzlichen Formblätter verwendet werden.

Für die Dreiecksmethode werden die Tagesabflüsse der Größe nach sortiert, so dass eine Jahresdauerlinie entsteht (siehe Abbildung). Auf der Zeitachse wird die Trennung zwischen niederschlagsfreien Tagen und denen mit Niederschlag eingetragen. Im Trockenwetterbereich (links dieser Linie) ist der Bereich zwischen der Jahresdauer­linie und der den Schmutzwasserabfluss (=Wasserverbrauch) abgrenzenden waagerechten Linie als Fremdwasser definiert. Im Bereich Regenwetter (rechts der senkrechten Linie) nimmt der Fremdwasseranteil entsprechend dem zunehmenden Regenwasseranteil bis auf das Niveau des Schmutzwasseranfalls ab. Die schräge Gerade trennt somit das Fremdwasser vom Regenwasser.

Die so oberhalb des Wasserverbrauchs entstandene dreiecksförmige Fläche stellt den Jahresfremd-wasseranteil dar und liefert durch Addition mit dem Wasserverbrauch die Jahresschmutzwassermenge.

Mit Inbetriebnahme der Kommunikationsplattform EÜVOA verändert sich auch die Passwortverwaltung. Jeder Betreiber erhält ein Login/Passwort. Über diesen Zugang können dann alle Kläranlagen im Zuständigkeitsbereich des Betreibers bearbeitet werden. Die Verbindung von Betreiber zu Kläranlagen werden dabei aus der zentralen Datenbank der kommunalen Kläranlagen der Wasserwirtschaftsverwaltung entnommen. D.h., wenn eine Kläranlage neu gebaut wird, wird diese dem entsprechendend Betreiber zugeordnet, die Zugangsdaten bleiben unverändert.

Es werden neue Zugangsdaten erst neu erstellt, wenn ein neuer Betreiber existiert. Die Zugangsdaten werden dann vom LUWG versandt.

Sind die Kläranlagen dem entsprechenden Betreiber falsch zugeordnet bzw. bei sonstigen Fragen zu den Passwörtern, richten Sie bitte eine e-mail an den EÜVOAonline Ansprechpartner. 

Es gibt Probleme bei der Erfassung der Daten. Es lassen sich Daten nicht mehr ordnungsgemäß abspeichern. Bei anderen Daten war eine ordnungsgemäße Erfassung möglich.

Die Ursache liegt bei einer nicht vollständig durchgeführten Transaktion infolge einer unterbrochenen Datenverbindung. Bei einer Unterbrechung der Verbindung während einer laufenden EÜVOA-Sitzung wird die Maske als erfasst abgespeichert und lässt sich daraufhin nicht mehr bearbeiten. Tritt dies auf, so kann die Störung nur durch das LUWG behoben werden. Bitte wenden Sie sich dann per e-mail bzw. telefonisch an den EÜVOA-Ansprechpartner.

Anmeldung EÜVOA online kommunal

Wichtige Informationen in Aktuelles schon gelesen?

  

Aktuelles

Juli 2024: Datenabfrage zum Pges-Betriebsmittelwert jetzt über eAbwasser möglich

 

Kontakt

EÜVOA kommunal
Frank Angerbauer
E-Mail: frank.angerbauer(at)lfu.rlp.de 
Tel.: 06131 6033 1504

 

Download

Anlagen "KommunalBetrieb_SÜVOA"

Anlagen mit Mindestanforderungen (nach SGDen)

Anlagen mit Einzelprüfung (nach SGDen)

Analyseanleitung P-Fraktionierung

Landesverordnung Selbstüberwachung von Abwasseranlagen
SÜVOA2006.pdf

SÜVOA Link

Selbstüberwachungsberichte (Anlagen 4-7)
Anhaenge4-7.pdf

Selbstüberwachungsberichte (Anlagen 6-7;ausfüllbar)
Anlagen6-7.XLS

 

Leitfaden Eigenüberwachung
LeitfadenEÜVOA.pdf

Lagebericht 2018; Stand der Abwasserbeseitigung
Lagebericht Abwasserbeseitigung.pdf