Belastete Gebiete (Düngeverordnung)
Einleitung
Am 1.1.2023 ist die neue Landesdüngeverordnung von Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, mit der die („roten“) mit Nitrat belasteten und („gelben“) mit Phosphat eutrophierten Gebiete zur Düngung ab 2023 neu ausgewiesen werden. Fachliche Grundlage der wasserwirtschaftlichen Abgrenzung der Gebiete ist die Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA), die im August 2022 im Bundeanzeiger veröffentlicht wurde (BAnz AT 16.08.2022 B4).
Ausweisung mit Nitrat belasteter Gebiete
Ausgangspunkt für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Flächen nach AVV GeA sind Grundwasserkörper, die sich nach EG-WRRL aufgrund der Nitratbelastung in einem schlechten chemischen Zustand befinden (= „rote“ Grundwasserkörper).
Für die Gebietsausweisung nach AVV GeA bedeutet dies, dass die „roten“ Grundwasserkörper anhand des vorhandenen Messnetzes gegenüber der vorherigen Flächenkulisse kleinräumiger und differenzierter ausgewiesen werden sollen. Somit ist nicht die gesamte Fläche eines Grundwasserkörpers als mit Nitrat belastet einzustufen, sondern nur bestimmte Flächen darin. Außerdem ist sicherzustellen, dass jede Messstelle des Ausweisungsmessnetzes innerhalb eines mit Nitrat belasteten Gebiets liegt.
Für die Gebietsausweisung wird ein Regionalisierungsverfahren eingesetzt. Damit werden die an den Grundwassermessstellen gemessenen Nitratwerte auf die Fläche übertragen. Grundlage der Gebietsausweisung sind Messstellen mit
- einer Überschreitung des Schwellenwerts von 50 Milligramm Nitrat je Liter oder
- einer Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter und einem steigenden Trend von Nitrat.
Der Betrachtungszeitraum für die Messwerte umfasst die Jahre 2018 bis 2021. Die Berechnung des arithmetischen Mittelwertes aus den Nitratkonzentrationen in diesem Zeitraum erfolgt entsprechend der Vorgaben der AVV GeA beim Vorliegen mehrerer Messwerte pro Jahr aus den jeweiligen Jahreshöchstwerten.
Aufgrund der aktuellen Messstellendichte kann in Rheinland-Pfalz derzeit nur ein so genanntes deterministisches Regionalisierungsverfahren, das Voronoi-Verfahren, angewendet werden. Das Voronoi-Verfahren zerlegt den Raum in Teilräume, dabei werden Punktdaten (Messstellen) auf eine sie umgebende Fläche (Polygone) übertragen. Eine Differenzierung innerhalb dieser Fläche erfolgt nicht. Die Flächen weisen deutliche Wertesprünge zwischen zwei benachbarten Flächen auf, da die Flächenabgrenzung immer exakt in der Mitte zwischen zwei Messpunkten erfolgt.
Zur Anwendung dieses Verfahrens müssen mindestens zwei Messstellen in einem Grundwasserkörper vorhanden sein. Liegt nur eine einzige vor, ist deren Einstufung maßgeblich für den ganzen Grundwasserkörper. Ist die Nitratkonzentration dieser Messstelle größer als 50 mg/l oder größer als 37,5 mg/l mit steigendem Trend, gelten alle ihr zugeordneten Punkte bzw. Flächen als belastet. Bei großen Grundwasserkörpern oder wenigen Messstellen führt dies zu langen, geraden Abgrenzungen der Voronoi-Polygone. Je dichter das Messnetz ist, umso kleiner werden die ausgewiesenen Flächen.
Die AVV GeA sieht für den Ausbau des Ausweisungsmessnetzes eine Übergangsfrist vor: Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, das Messstellennetz entsprechend den Anforderungen zu verdichten. Spätestens jedoch ab dem 01.01.2029 hat die Ausweisung bei größerer Messstellendichte nach einem geostatistischen Regionalisierungsverfahren zu erfolgen.
Das Landesamt für Umwelt arbeitet zurzeit intensiv an der Erweiterung des Ausweisungsmessnetzes. Bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete konnten zum Ende des Jahres 2022 bereits 341 Grundwassermessstellen berücksichtigt werden. Bis Ende 2024 soll das Ausweisungsmessnetz aus rund 560 Messstellen bestehen. Im Fokus der Messnetzerweiterung stehen vorhandene Quellen. Grundwasseranalysen an ganzjährig schüttenden Quellen haben eine hohe Aussagekraft, da sie die Fläche eines definierten Einzugsgebietes repräsentieren.
Ausweisung eutrophierter Gebiete
Ausgangspunkt für die Ausweisung eutrophierter Gebiete nach AVV GeA sind Oberflächenwasserkörper (Flüsse und Seen), die nach der EG-WRRL aufgrund der Orthophosphat-Phosphorbelastung (bei Flüssen) bzw. Gesamtphosphorbelastung (bei Seen) und der biologischen Qualitätskomponenten Makrophyten/Phytobenthos oder Phytoplankton (Pflanzen-Komponenten) einen weniger als guten ökologischen Zustand / gutes Potential aufweisen (= „gelbe“ Oberflächenwasserkörper). Die pflanzlichen Qualitätskomponenten reagieren, anders als Fische und wirbellose Tiere, vor allem auf hohe Nährstoffgehalte mit schlechteren Einstufungen.
Dazu werden an repräsentativen, punktuellen Messstellen eines Oberflächenwasserkörpers Proben entnommen und untersucht. Die zugehörige Bewertung der allgemein-chemisch-physikalischen und der pflanzlichen Qualitätskomponenten wird auf die jeweilige Fläche des Oberflächenwasserkörpers übertragen. Ergänzend wird der Anteil des Eintragspfades und die Eintragsmenge an Gesamtphosphor in das entsprechende Gewässer modelliert.
Für die Ausweisung als „gelber“ Oberflächenwasserkörper müssen damit alle folgenden vier Kriterien erfüllt sein:
- Es muss eine Überschreitung des fließgewässertypspezifischen Orientierungswertes für den guten ökologischen Zustand / das gute ökologische Potential für Orthophosphat-Phosphor (in RLP > 0,07 bzw. > 0,10 mg/l) bzw. des seentypspezifischen Orientierungswertes für den guten ökologischen Zustand / das gute ökologische Potential für Gesamtphosphor und
- die Einstufung der pflanzlichen Qualitätskomponenten muss mit schlechter als gut für den ökologischen Zustand / das ökologische Potential bewertet sein und
- die Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen (Wassererosion, Abschwämmungen und Dränagen) müssen einen signifikanten Anteil auf den Phosphor-Gesamteintrag (> 20 %) haben und
- der Phosphor-Gesamteintrag müssen den in gültigen ökoregionalen Schwellenwert der Mittelgebirge von 20 kg P/(km² pro Jahr) bzw. den ökoregionunabhängigen Schwellenwert von 5 kg P/(km² pro Jahr) der organisch geprägten Bäche (Typ 11) und kleinen Niederungsgewässer (Typ 19) überschreiten.
Nur dann wird der Oberflächenwasserkörper als „gelber“ Oberflächenwasserkörper ausgewiesen.
Die derzeit gültige Ausweisung basiert auf den Ergebnissen der Jahre 2018 bis 2021. Die Berechnung des arithmetischen Mittels der Orthophosphat- bzw. Gesamtphosphorkonzentrationen erfolgt entsprechend der AVV-GeA. Die Überprüfung der Ausweisung wird mindestens alle vier Jahre wiederholt.
Das Landesamt für Umwelt weitet derzeit das Ausweisungsmessnetz der Fließgewässer aus, um auch die nach AVV-GeA mögliche Ausweisung von Teileinzugsgebieten umsetzen zu können und die bisher vorhandenen Lücken im Messnetz zu schließen.