Wasserspiegellagen

Über den Zentralen Zugangspunkt Hochwassergefahren können Sie sich die Überflutungstiefen und Wasserspiegellagen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten anzeigen lassen, die nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse zu erwarten sind.

Diese Daten sind unter anderem erforderlich, um die hochwassersichere Errichtung und Nachrüstung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Heizölverbraucheranlagen, planen zu können. Die hochwassersichere Errichtung und Nachrüstung sind nach § 50 AwSV und § 78c WHG erforderlich.

Entsprechende Nachrüstpflichten bestehen für Heizölverbraucheranlagen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten bis spätestens 5. Januar 2023, sowie für Anlagen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten bis spätestens 5. Januar 2033.

Anlagen müssen z. B. so gesichert sein, dass sie den durch das Bemessungshochwasser auftretenden Auftriebskräften standhalten. Um diese Auftriebskräfte berechnen zu können, muss die im ungünstigsten Fall zu erwartende Wassertiefe am Aufstellungsort bekannt sein.

Um zu ermitteln, wie hoch das Wasser auf einem Grundstück oder in einem Kellerraum steigen kann, muss der entsprechende Raum oder Gegenstand (z. B. Heizölverbraucheranlage) nivelliert, d. h. die genaue Höhe über Normalhöhennull z. B. durch ein Vermessungsbüro gemessen und in die Ermittlung einbezogen werden.

Auskünfte zu den Regelungen bzgl. der Anlagen erteilt Ihnen die örtlich zuständige Untere Wasserbehörde . Eine rechtssichere Auskunft zu den Wasserspiegellagen erteilt Ihnen die örtlich zuständige Obere Wasserbehörde.

Gesetzliche Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, in denen sich alle 100 Jahre ein Hochwasser (HQ100) ereignen kann. Sie sind in einer Rechtsverordnung oder per Gesetz festgesetzt oder vorläufig gesichert.

In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist alle 200 Jahre oder seltener ein Hochwasser (HQextrem) möglich. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten liegen an Gewässern vor, die nach der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie als Gebiet mit signifikantem Hochwasserrisiko („Risikogewässer“) identifizierten wurden. Die Ausdehnung der Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten bezieht sich auf die Ausdehnung des HQextrem.

"Weitere überschwemmungsgefährdete Gebiete" sind Gebiete, die nach vorliegenden Erkenntnissen bei HQextrem überschwemmungsgefährdet sind, jedoch keine Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz darstellen.

Ob Ihre Wohnung im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie sich im Zentralen Zugangspunkt Hochwassergefahren anzeigen lassen, indem Sie dort über die Adresssuche oder über das Hineinzoomen in die Karte auf den für Sie relevanten Bereich fokussieren. Klicken Sie anschließend links im Themenbaum auf das graue Plus vor „Hochwasservorsorge“. Dadurch öffnet sich eine Ordnerstruktur, und mit klick in den roten Kasten vor „Gesetzliche Überschwemmungsgebiete (festgesetzt)“ kann die Darstellung der „Gesetzliche Überschwemmungsgebiete (festgesetzt)“ aktiviert werden. Sollte das für Sie relevante Gebiet innerhalb der scharfierten Fläche liegen, liegt dieser Bereich im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet.

Hinweis: Nutzen Sie die mobile Version auf Ihrem Smartphone bitte im Querformat.

Ob Ihre Wohnung in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten liegt, können Sie sich im Zentralen Zugangspunkt Hochwassergefahren anzeigen lassen, indem Sie dort über die Adresssuche oder über das Hineinzoomen in die Karte auf den für Sie relevanten Bereich fokussieren. Klicken Sie anschließend links im Themenbaum auf das graue Plus vor „Hochwasservorsorge“. Dadurch öffnet sich eine Ordnerstruktur, und mit klick in den roten Kasten vor „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ kann die Darstellung der „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ aktiviert werden. Sollte das für Sie relevante Gebiet innerhalb der scharfierten Fläche liegen, liegt dieser Bereich in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten.

Hinweis: Nutzen Sie die mobile Version auf Ihrem Smartphone bitte im Querformat.

Wie tief Wasser im Hochwasserfall um Ihre Wohnung stehen kann, können Sie sich im Zentralen Zugangspunkt Hochwassergefahren anzeigen lassen, indem Sie dort zunächst über die Adresssuche oder über das Hineinzoomen in die Karte auf den für Sie relevanten Bereich fokussieren. Klicken Sie anschließend links im Themenbaum auf das graue Plus vor „Hochwassergefahrenkarten“. Dort können Sie sich die Hochwasserwassergefahrenkarten anzeigen lassen. Klicken Sie anschließend auf das graue Plus vor „HWGK HQ10“, „HWGK HQ100“ und „HWGK HQextrem“ und aktivieren Sie „Überflutungstiefen HQ10“, „Überflutungstiefen HQ100“ oder „Überflutungstiefen HQextrem“. Die Überflutungstiefen werden in sechs unterschiedlichen Klassen in Blautönen dargestellt, von kleiner 0,5 m bis größer 4 m. Die Legende der Überflutungstiefen können Sie durch Klick auf das kleine schwarze Dreieck einblenden.

Über das Werkzeug „Objektdaten anzeigen (alle Layer)“ kann die konkrete Wassertiefe angezeigt werden. Das Werkzeug finden Sie auf der rechten Seite vertikal angeordnet. „Objektdaten anzeigen (alle Layer)“ ist das unterste der 4 vertikal angeordneten Werkzeuge. Mit Klick auf das Werkzeug aktivieren Sie das Werkzeug. Führen Sie anschließend ein Doppelklick in den für Sie relevanten Bereich durch. Dadurch öffnet sich auf der linken Seite das Fenster „Ergebnisse aller GFI-Anfragen“. Unter „(ID:)“ wird die Wassertiefe in cm angegeben.

Wichtig: Bitte aktivieren Sie immer nur eine Überflutungstiefe gleichzeitig!

Bei den Hochwassergefahrenkarten handelt es sich um Modellergebnisse. Ein Modell kann die Realität nie vollständig abbilden! Daher sind Aussagen wie Wassertiefen, Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten auch immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Eine rechtssichere Auskunft erteilt Ihnen die örtlich zuständige Obere Wasserbehörde

Hinweis: Nutzen Sie die mobile Version auf Ihrem Smartphone bitte im Querformat.

Die Wasserspiegellage gibt die absolute Höhe des Wasserspiegels in m üNN an. Sie ergibt sich aus der Geländehöhe und der Wassertiefe. Wie sich die Wasserspiegellage im Hochwasserfall um Ihre Wohnung einstellen kann, können Sie sich im Zentralen Zugangspunkt Hochwassergefahren anzeigen lassen, indem Sie dort zunächst über die Adresssuche oder über das Hineinzoomen in die Karte auf den für Sie relevanten Bereich fokussieren.

Zur Abfrage der Wasserspiegellage wird das Werkzeug „Höhenprofil“ genutzt. Das Werkzeug finden Sie in der oberen horizontalen Werkzeugleiste als 4. Werkzeug von links. Mit Klick auf das Werkzeug aktivieren Sie das Werkzeug. Wählen Sie anschließend mit Klick in die Karte einen Anfangs- und einen Endpunkt für das Profil aus. Dadurch wird das Höhenprofil dargestellt. Im Fenster des Höhenprofils können Sie sich oben die „Wasserspiegellagen anzeigen / nachladen“. Fahren Sie in der Profildarstellung mit dem Mauszeiger über die Wasserspiegellinien, um die Wasserspiegellagen in m üNN anzuzeigen. Um Die Profildarstellung im Detail zu betrachten, können Sie mit dem Mausrad in das Schaubild einzoomen.

Wichtig: Bei den Hochwassergefahrenkarten handelt es sich um Modellergebnisse. Ein Modell kann die Realität nie vollständig abbilden! Daher sind Aussagen wie Wassertiefen, Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten auch immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Eine rechtssichere Auskunft erteilt Ihnen die örtlich zuständige Obere Wasserbehörde.

Hinweis: Für eine optimale Nutzung verwenden Sie bitte kein Smartphone, sondern mindestens ein Tablet.

Hochwassermanagement

Die wichtigste Informationsgrundlage über die hochwassergefährdeten Flächen und das Ausmaß der dort vorhandenen Risiken sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Diese Karten unterstützen die kommunalen Gebietskörperschaften dabei, ihre Vorsorgemaßnahmen für den Hochwasserfall verbessern, sowie die betroffene Bevölkerung eines hochwassergefährdeten Gebietes, mögliche Schadenspotenziale zu erkennen, zu reduzieren und Schäden zu vermeiden. Karten hierzu und weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite:

Hochwassermanagement.rlp.de

Hochwassermeldedienst

Der Hochwassermeldedienst wird durch die Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz für eine Flussgebiet eröffnet, wenn die gemessenen Wasserstände einen bestimmten Wasserstand (Meldehöhe) an einem Meldepegel überschreiten. Ab Eröffnung des Hochwassermeldedienstes werden die gemessenen Wasserstände für ein vom Hochwasser betroffenes Flussgebiet stündlich über die Informationswege bereitgestellt. Darüber hinaus werden mehrmals täglich im 3-Stunden-Rhythmus Wasserstandvorhersagen und soweit möglich Abschätzungen für längere Zeiträume bereitgestellt. Die Webseite des Hochwassermeldedienstes erreichen Sie über diesen Link:

hochwasser.rlp.de