Wasserspiegellagen

In diesem Auskunftssystem können Sie sich grundstücksbezogen die Überschwemmungstiefen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten anzeigen lassen, die nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse zu erwarten sind. 

Eine rechtssichere Auskunft erteilt Ihnen die Fachbehörde.

Diese Daten sind erforderlich, um die hochwassersichere Errichtung und Nachrüstung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Heizölverbraucheranlagen, planen zu können. Die hochwassersichere Errichtung und Nachrüstung sind nach § 50 AwSV und § 78c WHG erforderlich.

Entsprechende Nachrüstpflichten bestehen für Heizölverbraucheranlagen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten bis spätestens 5. Januar 2023, sowie für Anlagen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten bis spätestens 5. Januar 2033.

Anlagen müssen z. B. so gesichert sein, dass sie den durch das Bemessungshochwasser auftretenden Auftriebskräften standhalten. Um diese Auftriebskräfte berechnen zu können, muss die im ungünstigsten Fall zu erwartende Wassertiefe am Aufstellungsort bekannt sein. 

Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die örtlich zuständige Untere Wasserbehörde.

Gesetzliche Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, in denen sich alle 100 Jahre ein Hochwasser (HQ100) ereignen kann. Sie sind in einer Rechtsverordnung oder per Gesetz festgesetzt oder vorläufig gesichert.

In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist alle 200 Jahre oder seltener ein Hochwasser (HQ200, HQextrem) möglich.

Ermittlung der Wasserspiegellage über Adresse oder Koordinatenpaar (Rechts-/Hochwert UTM32)

Über das nachstehende Suchfeld kann durch Eingabe einer Adresse - wahlweise auch durch ein Koordinatenpaar - ermittelt werden, ob diese Adresse bzw. der Raumpunkt in einem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten liegt.

Zur Eingabe der Adresse müssen mindestens je drei Zeichen von Straße und Ort eingegeben werden, anschließend beginnt das Programm mit der Anzeige einer Trefferliste, die durch Eingabe weiterer Zeichen zunehmend eingegrenzt werden kann.

Erläuterung des angezeigten Ergebnisses

Liegt die eingegebene Adresse bzw. der Raumpunkt in einem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet, so wird:

  • angezeigt, ob es sich um ein gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgbeiet oder ein Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten handelt,
  • die berechnete Wasserspiegellage in mNHN, d.h. Meter über Normalhöhennull (dem Meeresspiegel), angegeben und auf volle zehn Zentimeter aufgerundet angezeigt, und zwar:
    • im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet die Wasserspiegellagen nach HQ100.
    • im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten die Wasserspiegellage nach HQextrem.

 

Andernfalls erfolgt die Meldung „nicht im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet“.

Bitte beachten: an der Ahr basieren die Angaben auf vorläufigen Daten der zu erwartenden Wasserspiegellagen, die mit einer hohen Unsicherheit behaftet sind.

Um zu ermitteln, wie hoch das Wasser auf einem Grundstück oder in einem Kellerraum steigen kann, muss der entsprechende Raum oder Gegenstand (z. B. Heizölverbraucheranlage) nivelliert, d.h. die genaue Höhe über Normalhöhennull z.B. durch ein Vermessungsbüro gemessen und in die Ermittlung einbezogen werden.

Hochwassermanagement

Die wichtigste Informationsgrundlage über die hochwassergefährdeten Flächen und das Ausmaß der dort vorhandenen Risiken sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Diese Karten unterstützen die kommunalen Gebietskörperschaften dabei, ihre Vorsorgemaßnahmen für den Hochwasserfall verbessern, sowie die betroffene Bevölkerung eines hochwassergefährdeten Gebietes, mögliche Schadenspotenziale zu erkennen, zu reduzieren und Schäden zu vermeiden. Karten hierzu und weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite:

Hochwassermanagement.rlp.de

Hochwassermeldedienst

Der Hochwassermeldedienst wird durch die Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz für eine Flussgebiet eröffnet, wenn die gemessenen Wasserstände einen bestimmten Wasserstand (Meldehöhe) an einem Meldepegel überschreiten. Ab Eröffnung des Hochwassermeldedienstes werden die gemessenen Wasserstände für ein vom Hochwasser betroffenes Flussgebiet stündlich über die Informationswege bereitgestellt. Darüber hinaus werden mehrmals täglich im 3-Stunden-Rhythmus Wasserstandvorhersagen und soweit möglich Abschätzungen für längere Zeiträume bereitgestellt. Die Webseite des Hochwassermeldedienstes erreichen Sie über diesen Link:

hochwasser.rlp.de