Belastete Gebiete (Düngeverordnung)

Einleitung

Am 1.1.2023 ist die neue Landesdüngeverordnung von Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, mit der die („roten“) mit Nitrat belasteten und („gelben“) mit Phosphat eutrophierten Gebiete zur Düngung ab 2023 neu ausgewiesen werden. Fachliche Grundlage der wasserwirtschaftlichen Abgrenzung der Gebiete ist die Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA), die im August 2022 im Bundeanzeiger veröffentlicht wurde (BAnz AT 16.08.2022 B4).

Ausweisung mit Nitrat belasteter Gebiete

Ausgangspunkt für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Flächen nach AVV GeA sind Grundwasserkörper, die sich nach EG-WRRL aufgrund der Nitratbelastung in einem schlechten chemischen Zustand befinden (= „rote“ Grundwasserkörper).

Für die Gebietsausweisung nach AVV GeA bedeutet dies, dass die „roten“ Grundwasserkörper anhand des vorhandenen Messnetzes gegenüber der vorherigen Flächenkulisse kleinräumiger und differenzierter ausgewiesen werden sollen. Somit ist nicht die gesamte Fläche eines Grundwasserkörpers als mit Nitrat belastet einzustufen, sondern nur bestimmte Flächen darin. Außerdem ist sicherzustellen, dass jede Messstelle des Ausweisungsmessnetzes innerhalb eines mit Nitrat belasteten Gebiets liegt.

Für die Gebietsausweisung wird ein Regionalisierungsverfahren eingesetzt. Damit werden die an den Grundwassermessstellen gemessenen Nitratwerte auf die Fläche übertragen. Grundlage der Gebietsausweisung sind Messstellen mit

  • einer Überschreitung des Schwellenwerts von 50 Milligramm Nitrat je Liter oder
  • einer Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter und einem steigenden Trend von Nitrat.

Der Betrachtungszeitraum für die Messwerte umfasst die Jahre 2018 bis 2021. Die Berechnung des arithmetischen Mittelwertes aus den Nitratkonzentrationen in diesem Zeitraum erfolgt entsprechend der Vorgaben der AVV GeA beim Vorliegen mehrerer Messwerte pro Jahr aus den jeweiligen Jahreshöchstwerten.

Aufgrund der aktuellen Messstellendichte kann in Rheinland-Pfalz derzeit nur ein so genanntes deterministisches Regionalisierungsverfahren, das Voronoi-Verfahren, angewendet werden. Das Voronoi-Verfahren zerlegt den Raum in Teilräume, dabei werden Punktdaten (Messstellen) auf eine sie umgebende Fläche (Polygone) übertragen. Eine Differenzierung innerhalb dieser Fläche erfolgt nicht. Die Flächen weisen deutliche Wertesprünge zwischen zwei benachbarten Flächen auf, da die Flächenabgrenzung immer exakt in der Mitte zwischen zwei Messpunkten erfolgt.

Zur Anwendung dieses Verfahrens müssen mindestens zwei Messstellen in einem Grundwasserkörper vorhanden sein. Liegt nur eine einzige vor, ist deren Einstufung maßgeblich für den ganzen Grundwasserkörper. Ist die Nitratkonzentration dieser Messstelle größer als 50 mg/l oder größer als 37,5 mg/l mit steigendem Trend, gelten alle ihr zugeordneten Punkte bzw. Flächen als belastet. Bei großen Grundwasserkörpern oder wenigen Messstellen führt dies zu langen, geraden Abgrenzungen der Voronoi-Polygone. Je dichter das Messnetz ist, umso kleiner werden die ausgewiesenen Flächen.

Die AVV GeA sieht für den Ausbau des Ausweisungsmessnetzes eine Übergangsfrist vor: Die Länder haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, das Messstellennetz entsprechend den Anforderungen zu verdichten. Spätestens jedoch ab dem 01.01.2029 hat die Ausweisung bei größerer Messstellendichte nach einem geostatistischen Regionalisierungsverfahren zu erfolgen.

Das Landesamt für Umwelt arbeitet zurzeit intensiv an der Erweiterung des Ausweisungsmessnetzes. Bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete konnten zum Ende des Jahres 2022 bereits 341 Grundwassermessstellen berücksichtigt werden. Bis Ende 2024 soll das Ausweisungsmessnetz aus rund 560 Messstellen bestehen. Im Fokus der Messnetzerweiterung stehen vorhandene Quellen. Grundwasseranalysen an ganzjährig schüttenden Quellen haben eine hohe Aussagekraft, da sie die Fläche eines definierten Einzugsgebietes repräsentieren.

Datenkarte Ausweisungsmessnetz (Nitrat)