Formgebundene, rechtsichere elektronische Kommunikation

Nach Maßgabe von § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 Absatz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, besteht die Möglichkeit einer formgebundenen, rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd. Diese ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist, also in der Regel dann, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist.

Die formgebundene, rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit der SGD erfolgt über die Virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS). Bitte beachten Sie hierzu auch die nebenstehende PDF-Datei Technische Vorgaben der VPS, in dem die wesentlichen technischen Voraussetzungen beschrieben werden.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation stehen Ihnen die folgenden E-Mail-Adressen der SGDn zur Verfügung:

Bitte beachten Sie, dass alle anderen ggf. bekannten E-Mail-Adressen der SGD keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der SGD darstellen.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie auf folgenden Webseiten:

Fachliche Ansprechpartner

Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz

Herr Michael Spitz 
Telefon +49 261 120 - 2544

Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd

Friedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt

Frau Ines Natho 
Telefon +49 63 21 99 - 2941

Technischer Kontakt

Gibt es Probleme bei der Anmeldung oder technische Fragen zur Nutzung der Fachanwendung? Bitte schicken Sie eine E-Mail an eabwag(at)wwv.rlp.de